Im Rahmen der Geräteinitiative wurden unserer Schule digitale Endgeräte (z. B. Tablets oder Laptops) für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgte größtenteils durch öffentliche Mittel.

 

Für die Anschaffung der Geräte ist ein Selbstbehalt der Erziehungsberechtigten (ein Viertel des Gerätepreises) vorgesehen. Durch die Zahlung dieses Selbstbehalts geht das jeweilige Gerät in das Eigentum der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über. Die Geräte werden von der Schule zentral verwaltet.

 

Mit dem Eigentum verbunden sind sowohl Rechte als auch Pflichten. Die Verantwortung für Wartung, Pflege, Reparatur und gegebenenfalls Versicherung des Geräts liegt bei den Erziehungsberechtigten.